Beschlussvorlage - 30/2023/09
Grunddaten
- Betreff:
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Herstellen des gemeindlichen Einvernehmens zum Leistungsvertrag für den Hort "Peeneschule" in Groß Gievitz entsprechend § 24 KiföG MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Reichau
- Einbringer:
- Frau Reichau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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09.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 24 KiföG MV das Einvernehmen zum verhandelten Leistungsvertrag zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Träger den Hort „Peeneschule“ in Groß Gievitz, AWO Müritz gGmbH, Richard-Wossidlo-Str. 5b, 17192 Waren, rückwirkend zum 01.07.2022 herzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 24 KiföG MV soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen.
Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen festgelegt.
Der Träger AWO Müritz gGmbH hat fristgerecht zum 01.07.2022 einen Schiedsstellenantrag gestellt. In der Zwischenzeit konnten jedoch alle Positionen geeint werden. Zur Vermeidung von Verfahrenskosten wurde vereinbart, dass der Träger den Schiedsstellenantrag zurückzieht und im Gegenzug die geeinten Entgelte rückwirkend ab dem 01.07.2022 gelten.
Aufgrund der Rechtsänderung nach dem KiföG MV zum 01.01.2020 beeinflusst die Höhe des Entgeltes durch die im KiföG MV festgesetzte „Kindpauschale“ die Finanzbeteiligung der Gemeinde nicht. Die Gemeinden beteiligen sich entsprechend § 27 KiföG MV an den Kosten der Kindertagesförderung mit einer kindbezogenen Pauschale für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Jedoch wird die Pauschale jährlich neu festgesetzt mit steigender Tendenz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,1 kB
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