14.03.2023 - 11 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kargow
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anica Pape
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vorlage geändert beschlossen:
Absatz 2 wird wie folgt geändert
(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet bei
Abgabenpflichtigen:
1. die eine Aufenthaltsdauer von mehr als einem Tag haben
(Übernachtungsgäste):
Vollzahler in der Hauptsaison 01.04. - 31.10. = 1,60 €
Vollzahler in der Nebensaison 01.11. - 31.03. = 0,80 €
Ermäßigte in der Hauptsaison 01.04. - 31.10. = 1,20 €
Ermäßigte in der Nebensaison 01.11.- 31.03. = 0,40 €
2. die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen
(Tagesgäste):
Vollzahler saisonunabhängig 01.01. - 31.12. = 0,80 €
Ermäßigte saisonunabhängig 01.01. - 31.12. = 0,40 €
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person
- ohne Ermäßigung = 25,00 €
- im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2 = 12,50 €.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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598,6 kB
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3
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öffentlich
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111,8 kB
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