24.01.2023 - 12 Grundsatzentscheidung zur Löschwasserversorgung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Peenehagen
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Löschwasserversorgung im Ortsteil Levenstorf mittels einer überirdischen, faltbaren Löschwasserzisterne (Löschkissen) sicherzustellen.
Diese wird auf dem Flurstücke 9/2 der Flur 3, Gemarkung Levenstorf errichtet (siehe Anlage). Sie sichert die Löschwasserversorgung der dortigen Ortslage mit vorhandenem Bestand an Wohn-, Stall-, Garagen- und Gartenhäusern sowie die Löschwasserversorgung der zukünftig vorhandenen Freiflächensolaranlage (B-Plan Nr. 3 - „PV-Freiflächensolaranlage am Gutshaus Levenstorf").
Die Kostentragung dieser Baumaßnahme erfolgt nicht vollumfänglich durch die Gemeinde. Der Vorhabenträger des VB-Plan Nr. 3 trägt die Kosten für die überirdische Zisterne. Die Gemeinde trägt die restlichen Kosten für die bodenvorbereitenden Maßnahmen und die Einzäunung sowie ggf. eine Eingrünung bzw. einem geeigneten Sichtschutz. Da die Umsetzung dieser Maßnahme erst nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes
Nr. 3 erfolgen kann und dies noch nicht in 2023 zu erwarten ist, können auch aufgrund der Preissteigerungen noch keine verbindlichen Kosten ermittelt werden oder Ausschreibungen stattfinden. Dies ist zunächst eine Grundsatzentscheidung i.V.m. der weiteren Durchführung des VB-Plan Nr. 3.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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19,5 kB
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1,4 MB
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549,3 kB
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