08.03.2022 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Flächen in der Gemarkung Kargow, Flur 1, Flurstück 365 und teilweise die Flurstücke 361, 362, 364, 366, 367 und 373 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaik" auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Kargow erhält die Bezeichnung:

„Solarpark Kargow-Unterdorf 2".

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2021 (Beschluss-Nr. 06/2021/75) wird somit gegenstandslos.

- Zuwegung erfolgt von der Kreisstraße aus und kein Tor/ Zuwegung vom Radweg aus.

 

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=57373&selfaction=print