27.01.2026 - 8 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Freifläc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der anliegende Vorentwurf (Planzeichnung) und die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Freiflächensolaranlage an der L 204" werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Freiflächensolaranlage an der L 204” sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung an der Planung vorzulegen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird als öffentliche Auslegung durchgeführt (Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Amt).

 

  1.  Zur Durchführung des Planverfahrens werden die Verfahrensschritte nach § 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Hermann S. Feenders Planwerkstatt Nord Büro für Stadtplanung & Planungsrecht Dipl.-Ing. Hermann S. Feenders - Stadtplaner

             Am Moorweg 13 - 21514 Güster, übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1018884&selfaction=print