20.01.2026 - 10 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 “Solarpark Kargow- Unterdorf an der Bahn”.

 

Der neue Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 367. Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

Die Planungsabsicht wird durch die Änderung des Geltungsbereiches nicht verändert.

  

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1018823&selfaction=print