20.01.2026 - 10 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kargow
- Datum:
- Di., 20.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 “Solarpark Kargow- Unterdorf an der Bahn”.
Der neue Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 367. Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Die Planungsabsicht wird durch die Änderung des Geltungsbereiches nicht verändert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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417,3 kB
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