02.12.2025 - 9 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

§ 4 (1) (a) Befreiungen Kinder bis zur Vollendung: des 15. Lebensjahres.

§ 6 (1) Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung der Gästeabgabe: Anreise und Abreisetag werden als 1 Tag gezählt.

§ 9 (7) Pflichten der Wohnungsgeber und vergleichbarer Personen: die Meldungen soll vierteljährlich erfolgen, bis zum 15. des Folgemonats.

Gäste- und Tageskarten können je nach Öffnungszeiten und Besetzung des Tourismuszentrums dort entrichtet werden.

§ 5 (2) Maßstab und Höhe der Gästeabgabe:1: Übernachtungsgäste:  2,65 €

      (3)        2: Tagesgäste               :  2,10 €

      (4)                                                             3: Jahresgästeabgabe  : 60,00€   

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geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kargow sowie deren Kalkulation.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1017908&selfaction=print