07.10.2025 - 14 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kargow - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Kargow gem. HOAI. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Verhandlungsvergabe gemäß geltendem Vergaberecht (sh. Sachverhalt). Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung bis Vorplanung). Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet. Weitere Planungskosten und Kosten für die Bauleistungen sind in den Haushaltplanungen ab 2026 zu berücksichtigen. Entsprechende Fördermittel sind zu akquirieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1016369&selfaction=print