07.10.2025 - 10 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellten Flächen (Geltungsbereich gestrichelt schwarz umrandet.- siehe Anlagen 2 und 3) in der Gemarkung Kargow, Flur 1, Flurstücke 367 und 366/2 (Teilflächen mit insgesamt ca.17,8 ha) die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaik“ auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Kargow erhält die Bezeichnung:

 

„Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“.

  

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1016206&selfaction=print