08.04.2025 - 8 Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funkti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Peenehagen.

Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.05.2025 gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:

Gemeindewehrführer:                                    200,00 € monatlich

Stellvertreter des Gemeindewehrführer:        100,00 € monatlich

Beisitzer:                                                          50,00 € monatlich

Jugendwart:                                                     75,00 € monatlich

Gerätewart:                                                      50,00 € monatlich 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage