03.12.2024 - 8 Bildung des zeitweiligen Sonderausschuss "Touri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 36 der aktuell gültigen Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen zeitweiligen Sonderausschuss „Tourismus“ zu bilden. Dieser Ausschuss ist gemäß § 5 Abs. 2. nichtöffentlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

6

1

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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