16.07.2024 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Kargow

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Wortprotokoll

Folgende Änderung:

 

§ 5  Ausschüsse: Die Gemeinde bildet nur einen Haupt- und Finanzausschusses mit 8 Gemeindevertretern und bis zu 2 sachkundigen Einwohnern und einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Gemeindevertretern.

 

§ 6  Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Stellvertreterin oder Stellvertreter:

  1. 1. Wertgrenzen einmalige Leistung 1.000 € und wiederkehrende Leistung 600,00 €.

(3) Verpflichtungserklärung Wertgrenze 1.000,00 € und wiederkehrende 600,00 €

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuell gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die

Hauptsatzung der Gemeinde Kargow

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006947&selfaction=print