09.07.2024 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Peenehagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Folgende Änderung: 

 

§ 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner

Abs. (5) Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich auch auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. 

              Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 60 Minuten vorgesehen.

 

§ 5 Ausschüsse

Abs. (1)

Besetzung Bauausschuss       5 Gemeindevertreter bis zu 4 sachkundige Einwohner

Besetzung Finanzausschuss   3 Gemeindevertreter bis zu 2 sachkundige Einwohner

Besetzung Jugend, Schule      3 Gemeindevertreter bis zu 2 sachkundige Einwohner

 

Die Ausschusssitzungen des Bauausschusses, Jugend- Schule sind öffentlichen.

Die Ausschusssitzungen des Finanzauschuss und Rechnungsprüfungsausschuss sind weiterhin nichtöffentlich.

 

§ 6 Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Stellvertreterin oder Stellvertreter

Abs. (5) Die Bürgermeisterin entscheidet bei geringer städtebaulicher Relevanz.

 

§ 7 Entschädigung

Abs. (1) Aufwandentschädigung Bürgermeisterin 1.200,00 €

Abs. (2) 1. Stellv. 240,00 € und 2. Stellv. 120,00 €

Abs. (4) Streichung

 

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

Abs. (7) Die Aushangkästen werden zur Bekanntmachung genutzt. Zusätzlich in Alt Schönau und Sorgenlos an der Bushaltestelle und in Levenstorf Haus- Nr. 24

 

Reduzieren

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuell gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die

 

Hauptsatzung der Gemeinde Peenehagen

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006730&selfaction=print