22.02.2024 - 9 Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Region...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf (Stand 27.11.23 – einsehbar unter: https://www.region-seenplatte.de/media/custom/3148_616_1.PDF?1701332800) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte „Vorranggebiete für Windkraftanlagen“ folgende Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken:

(1. In Windrädern wird das stärkste Treibhausgas der Welt eingesetzt (SF6). Es ist

25.000 -mal so klimaschädlich wie C02

- pro Kilowattstunde produziertem Strom fallen bei Turbinen an Land (onshore) fünf bis

sechs Gramm C02 an, auf See (offshore) 7,8 bis 10,9 Gramm. Klimaneutral sind

Windräder keineswegs

2. Windenergie ist schwer speicherbar

3. Unhörbarer Infraschall und Schattenwurf machen krank, die Anlagen sind nicht

recycelbar, die Energiebilanz ist am Ende negativ

4. Landschaften werden verschandelt

5. Klima und Wetter werden beeinflusst

6. Windräder beeinflussen das Mikroklima dadurch, dass sie die Luft durchmischen,

Es gibt eine Parallelität von zunehmender Trockenheit und dem Ausbau von Windenergie

7. Schallentwicklung, Schattenwurf und Lichtreflektionen

8. Einfluss auf die Tier- und Umwelt

Kollisionen, Verdrängung, Habitatveränderungen (der Ort, an den Tierarten natürlich

vorkommen) und -verlust

9. Brutstandorte und Zugkorridore u.a. von Greifvögeln, Störchen, Gänsen, Schwänen

oder Kranichen freihalten

10. An allen deutschen Windkraftanlagen werden während der warmen Jahreszeit

(200 Tage von April-Oktober) 5-6 Milliarden Insekten pro Tag umkommen

(DLR-Institut für Technische Thermodynamik anhand Modellrechnungen tatsächlich

ermittelt)

11. Windräder können Öl verlieren. Eine Anlage mit fünf Megawatt Leistung braucht für

für das Getriebe 1.000 Liter, 500 Liter Hydrauliköl kommen bei Großanlagen noch hinzu)

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004543&selfaction=print