05.12.2023 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07 "Eingang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfes (anliegende Planzeichnung mit Begründung) zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese werden um Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit beteiligt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Dies erfolgt in Form einer Auslegung im Amt und Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:

      mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, Humboldtstraße 15, 04105          

      Leipzig, zu übertragen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1003387&selfaction=print