04.07.2023 - 12 Entlastung des Bürgermeister vom Jahresabschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bürgermeister Herr Kagel zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und nahm im Zuschauerbereich Platz.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kargow.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren 1 Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Bürgermeister Herr Kagel war gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung nahm der Bürgermeister am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.

 

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