04.07.2023 - 12 Entlastung des Bürgermeister vom Jahresabschlus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kargow
- Datum:
- Di., 04.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jacqueline Kleemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister Herr Kagel zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und nahm im Zuschauerbereich Platz.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kargow.
Abstimmungsergebnis:
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gesetzliche Anzahl |
anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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8 |
6 |
6 |
0 |
0 |
Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren 1 Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Bürgermeister Herr Kagel war gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nach erfolgter Beschlussfassung nahm der Bürgermeister am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.
