07.09.2023 - 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bürgermeister Herr Dreyer zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24

(1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und verließ den Sitzungsraum.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Schloen-Dratow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Schloen-Dratow.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V war der Bürgermeister, Herr Dreyer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung betrat der Bürgermeister den Sitzungsraum,

nahm am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.

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