05.09.2023 - 13 Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Absat...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung gibt an:

-Die Zuwegung war nicht geklärt

-dadurch Gestattungsvertrag mit Kargow

-Es sind nicht alle Unklarheiten beseitigt

-finanzielle Entschädigung monatlich oder jährlich

-unklare Umfriedung der Anlage

-Details wurden nur als Möglichkeiten vorgestellt

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Beschluss:

Der Beschluss wird einstimmig in die Ausschüsse zurückverwiesen.

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Anlagen zur Vorlage