05.09.2023 - 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Kagel zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24

(1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und nahm im

Zuschauerbereich Platz.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kargow.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

5

5

0

0

Der Bürgermeister Herr Kagel war gemäß § 24 (1) KV M-V von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung nahm der Bürgermeister/die Bürgermeisterin am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.

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