14.03.2023 - 11 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Vorlage geändert beschlossen:

 

Absatz 2 wird wie folgt geändert

(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet bei

Abgabenpflichtigen:

1. die eine Aufenthaltsdauer von mehr als einem Tag haben

(Übernachtungsgäste):

Vollzahler in der Hauptsaison 01.04. - 31.10.  = 1,60 €

Vollzahler in der Nebensaison 01.11. - 31.03. = 0,80 €

Ermäßigte in der Hauptsaison 01.04. - 31.10. = 1,20 €

Ermäßigte in der Nebensaison 01.11.- 31.03.  = 0,40 €

2. die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen

(Tagesgäste):

Vollzahler saisonunabhängig   01.01. - 31.12.  = 0,80 €

Ermäßigte saisonunabhängig   01.01. - 31.12. = 0,40 €

 

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person

- ohne Ermäßigung     =   25,00 €

- im Falle einer Ermäßigung nach § 4 Abs. 2  =  12,50 €.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kargow sowie deren Kalkulation.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

8

5

1

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage