05.12.2023 - 10 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT "Alt Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Peenehagen
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt eine Klarstellungs-, und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der vorliegenden Form aufzustellen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau in der heute vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. Die Öffentlichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung beteiligt.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Zur Beschleunigung des Verfahrens überträgt die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 1a bis 4a BauGB einem Dritten, dem Planungsbüro: A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch Str. 1, 17033 Neubrandenburg.
- Für den mit der Aufstellung der Satzung verbundenen Eingriff in die Natur und Landschaft bzw. den notwendigen Ausgleich (Versiegelung von Außenbereichsflächen) werden Ökopunkte des Ökokontos MSE-041 “Naturwald Rosenholz bei Hohenzieritz” käuflich erworben. Es müssen 9.612 (m² KFÄ) Kompensationsflächenäquivalente ausgeglichen werden. Bei Kosten in Höhe von 3,21 €/m² KFÄ ergibt sich eine Gesamtsumme von 30.883,36 €, die nach Satzungsbeschluss in 2024 an den Inhaber des Ökokontos (Landesforstanstalt M-V) gezahlt werden müssen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,3 MB
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2 MB
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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594,8 kB
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