05.12.2023 - 10 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT "Alt Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt eine Klarstellungs-, und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der vorliegenden Form aufzustellen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bebauten Ortsteil Alt Schönau in der heute vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. Die Öffentlichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung beteiligt.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Zur Beschleunigung des Verfahrens überträgt die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 1a bis 4a BauGB einem Dritten, dem Planungsbüro: A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch Str. 1, 17033 Neubrandenburg. 

 

  1. Für den mit der Aufstellung der Satzung verbundenen Eingriff in die Natur und Landschaft bzw. den notwendigen Ausgleich (Versiegelung von Außenbereichsflächen) werden Ökopunkte des Ökokontos MSE-041 “Naturwald Rosenholz bei Hohenzieritz” käuflich erworben. Es müssen 9.612 (m² KFÄ) Kompensationsflächenäquivalente ausgeglichen werden. Bei Kosten in Höhe von 3,21 €/m² KFÄ ergibt sich eine Gesamtsumme von 30.883,36 €, die nach Satzungsbeschluss in 2024 an den Inhaber des Ökokontos (Landesforstanstalt M-V) gezahlt werden müssen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.