19.12.2022 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Peenehagen
- Datum:
- Mo., 19.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Es gab folgende Anfragen:
Eine Einwohnerin stellte die im artschutzrechtlichen Fachbeitrag und im Blendgutachten zum Solarpark in Levenstorf aufgezeigten Fakten als geschönt da und gibt den Anreiz den Solarpark an einer anderen Stelle zu errichten. Dies könnte ja vielleicht über einen Flächentausch realisiert werden. Sie schlug vor die für Solar geeigneten Flächen im gesamten Gemeindegebiet durch die Gemeinde im Vorfeld festzulegen und dann nur dort solche Vorhaben zuzulassen und nicht ausschließlich durch „Zuruf“ von Vorhabenträgern. Eine langfristige Planung solcher Flächen wäre sinnvoll.
Durch einen anderen Einwohner wird angemerkt, dass die Ausführungen in den ausliegenden Unterlagen zum VB-Plan Nr. 3 zu ungenau sind und der im Sommer abgesprochene Vororttermin nicht stattgefunden hat. Er hatte um diesen Termin ausdrücklich gebeten, als direkter Anwohner und unmittelbar betroffener Bürger.
Die Gemeindevertreter geben an, dass die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung jederzeit im Amt sowie auf der Homepage des Amtes vorlagen und eingesehen werden konnten, auch hätte jederzeit die Bürgermeistersprechstunde oder eine Gespräch mit dem Mitarbeiter des Amtes genutzt werden können, dies ist aber nicht passiert.
Der Einwohner, als direkter Anwohner des B-Planes Nr. 3 möchte, dass Wegerechte die seine eigenen Flächen betreffen, jedoch nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen mit berücksichtigt werden, damit die Möglichkeit gewahrt bleibt, dass er auch von hinten jederzeit auf das Grundstück kommt. Diese Möglichkeit könnte mit berücksichtigt werden, gab der Mitarbeiter vom Planungsbüro an, jedoch gab es bis jetzt dazu keine Veranlassung. Zusammenfassend ist klarzustellen, dass der Entwurf erneut ausgelegt wird und jeder Einwohner im Auslegungszeitraum die Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben. Der Einwohner sollte sein Anliegen in diesem Zusammenhang schriftlich geltend machen. Die Gemeinde wird dann im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsauslegung entscheiden inwiefern die vorgebrachten Einwände zu berücksichtigen sind.