16.08.2022 - 12 Verkauf der alten Feuerwehrgarage - Klärung des...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Informationsvorlage:

Die Gemeindevertretung hat auf der Sitzung am 14.06.2022 beschlossen, dass mit der alten Feuerwehrgarage bebaute Flurstück 48/24 zu veräußern.

Ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht für den Mieter besteht nicht.

Mit dieser Vorlage soll über die Verfahrensmöglichkeiten zum Verkauf informiert werden. Auch hinsichtlich der zu veräußernden Fläche sollte nochmal überlegt werden, was genau an Fläche veräußert werden soll.

Entsprechend der Ausführungen in der Anlage ist die kostengünstigste und schnellste Variante, eine bedingungsfreie Ausschreibung. Damit kann zunächst der Marktwert erkundet werden oder bei passendem Angebot auch gleich verkauft werden.

Ich bitte um Rückmeldung wie weiter verfahren werden soll und welche Fläche genau veräußert werden soll.

 

Entscheidung:

Die Gemeindevertretung entscheidet sich für die Verfahrensmöglichkeit gemäß Punkt 2. der Informationsvorlage (bedingungsfreies Bieterverfahren) und dazu die Skizze 2 (blau umrandet) mit ca. 760 qm.

Die Gemeindevertreter möchten wissen, ob sie dann auch verpflichtet sind, an den Meistbietenden zu verkaufen.

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Anlagen zur Vorlage