18.10.2022 - 12 B-Plan Nr. 02 "Wohnbebauung Groß Gievitz", Abwä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen (Beteiligung Oktober 2020 und August 2022) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage 2 zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der jeweiligen Stellungnahmen gemäß der Anlage 2, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt den B-Plan Nr. 2 „Wohnbebauung Groß Gievitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) und deren örtliche Bauvorschriften als Satzung in der vorliegenden Fassung, Stand 20.09.2022 (Anlage 3).

 

3. Die Begründung zum B-Plan Nr. 02 “Wohnbebauung Groß Gievitz“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 4).

 

4. Das Amt wird beauftragt diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Da der Bebauungsplan Nr. 02 „Wohnbebauung Groß Gievitz“ von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht (Mischgebiet), muss der Flächennutzungsplan nach       § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden (allgemeines Wohngebiet), siehe Anlage 5.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

7

7

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3248&TOLFDNR=59617&selfaction=print