14.06.2022 - 10 B-Plan Nr. 2 "Wohnbebauung Groß Gievitz" Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

-Fraglich war, warum die Firsthöhe auf der Planzeichnung und der Legende nicht übereinstimmt (8,50m 9,00m).

-Die Bauweise der Wohnhäuser weicht von den Vorstellungen und Absprachen der Gemeindevertreter ab. Dies betrifft ebenfalls die Firstausrichtungen.

-Zur Bepflanzung wurde durch die Gemeindevertreter Rotdorn empfohlen.

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden, geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

2.Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind erneut nach    § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Sachverhalten Stellungnahmen abgegeben werden können. Da die Änderung nur geringfügig ist, wird die Stellungnahme verkürzt. Die verkürzte Auslegung erfolgt vom 04.07.-18.07.2022. Die Veröffentlichung der Auslegung erfolgt im Landkurier Nr. 06/22 mit Erscheinungsdatum 25.06.2022.

 

3. Die von dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

 

4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

9

9

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3246&TOLFDNR=58437&selfaction=print