19.10.2021 - 14 Annahme einer Schenkung (ehemalige Turmstation ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Schenkung gemäß § 44 Abs. 3 KV M-V, in Form eines alten Trafogebäudes auf dem Flurstück 308, Flur 2 in der Gemarkung Kargow und bestätigt den anliegenden Schenkungsvertrag in der heute vorliegenden Form, einschließlich der Schenkung in Höhe von 500,00 € für die Herrichtung dieser Baulichkeit (Artenschutz).

Die Schenkung wurde vom Bürgermeister eingeworben, um die Erschließung des B-Planes „Hofseeblick" sowie die artenschutzgerechte Herrichtung des Trafos zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage