19.10.2021 - 13 Annahme einer Spende für die FFw

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreterin Frau Ulm zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an und nahm im Zuschauerbereich Platz.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 100,00 € von Frau Wera Ulm, Schwastorfer Weg 5, 17192 Kargow

 

Zuwendungszweck: Spende für Bekleidung und Ausrüstung FFw Kargow

 

Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

6

6

0

0

Die Gemeindevertreterin Frau Ulm war gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung nahm die Gemeindevertreterin wieder am Sitzungstisch Platz.