14.12.2021 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpar...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abweichender Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Flächen in der Gemarkung Kargow, Flur 1, Flurstücke 373, 367, 365 und teilweise die Flurstücke 361 (Gemeinde), 362, 364 und 366 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaik" auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Kargow erhält die Bezeichnung:

„Solarpark Kargow-Unterdorf 2".

 

Die Hinweise des Bauausschusses, vom 30.11.2021 müssen beachtet und umgesetzt werden.

Folglich entspricht der vorliegende Lageplan nicht der Bruttobebauungsfläche.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

8

8

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3067&TOLFDNR=56471&selfaction=print