09.11.2021 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "PV-Freif...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die damals zurückgestellte Beschlussvorlage nun zum Beschluss freigegeben werden sollte, um das Verfahren der Prüfung zu beschleunigen.

Ein Anwohner stellte hierzu die Frage ob die Möglichkeit besteht, sein anliegendes Pachtland ebenfalls mit einzubeziehen und in Bauland umwandeln zu können, um die darauf stehenden Schuppen zu legalisieren.

Die Bürgermeisterin erklärt da es hier aber um ein Bauvorhaben mit einer Photovoltaikanlage handle, ist es eine Sondergenehmigung genau hierauf bezogen und würde der Anwohner in seinen Belangen leider nichts nützen. Aber um eine genaue Begründung hierzu geben zu können, wird eine Überprüfung durchs Amt empfohlen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Flurstück 15/3 in der Flur 3 der Gemarkung Levenstorf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage gemäß § 11 BauNVO.

 

Die Gemeinde überträgt zur Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB an das Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Stefan Pulkenat, Fritz-Reuter-Str. 32, 17139 Gielow.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Peenehagen erhält die Bezeichnung:

„PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf".

 

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

7

6

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage