04.08.2020 - 15 Entlastung der Bürgermeisterin vom Jahresabschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Bürgermeisterin Frau Haack zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und verließ den Sitzungsraum.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung der Bürgermeisterin (Frau Haack) vom Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Peenehagen.

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

8

8

0

0

Die Bürgermeisterin Frau Haack war gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung betrat die Bürgermeisterin den Sitzungsraum, nahm am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.