04.08.2020 - 11 Wertgrenzen für Festlegungen gegenüber dem Wohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Peenehagen
- Datum:
- Di., 04.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Rohne
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt außerhalb der Hauptsatzung folgende Wertgrenzen:
Die Bürgermeisterin darf bis zur Wertgrenze in Höhe von 5.000,00 € je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.
Die Bürgermeisterin darf in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss bis zur Wertgrenze in Höhe von 10.000,00 € je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.
Ab der Wertgrenze von 10.000,00 € je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall darf nur die Gemeindevertretung Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung treffen.