04.08.2020 - 8 B-Plan Nr. 02 "Wohnbebauung Groß Gievitz" der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Als Gäste waren Herr Lauck (Vorhabenträger) und Frau Drühl (Planerin) anwesend. Frau Drühl erläuterte, dass die von der Gemeinde angesprochenen Probleme Brandschutz und Straßenentwässerung im Rahmen der TÖB-Beteiligung besprochen und geklärt werden müssen.

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnbebauung Groß Gievitz" der Gemeinde Peenehagen nach §13b BauGB in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Hinweispflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist bei der Bekanntmachung zu beachten.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

4. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung angepasst.

 

5. Zur Beschleunigung des Verfahrens überträgt die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten, dem Planungsbüro, raith hertelt fuß, Frankendamm 5, 18439 Stralsund. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage