02.06.2020 - 10 Wertgrenzen für Festlegungen gegenüber dem Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt außerhalb der Hauptsatzung folgende Wertgrenzen:

 

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 5.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der  Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.

 

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.

 

Ab der Wertgrenze von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall darf nur die Gemeindevertretung Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung treffen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

9

0

9

0