26.03.2026 - 11 Vertrag WOGEWA
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 26.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Petzke betont zu diesem Thema nochmals die Notwendigkeit für die Gemeinde Groß Plasten. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Aufnahme neuer Gebäude in bestehende Verträge. Er kritisiert, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht worden seien und fordert, dass man gegen solche Beschlüsse vorgehen müsse. Er betont, dass es nicht akzeptabel sei, alte Verträge mit neuen Gebäuden zu erweitern, ohne einen neuen Vertrag aufzusetzen.
Herr Beckmann äußert, dass bei einer Ausschreibung, sobald diese angefasst werde, von Grund auf neu begonnen werden müsse, was zu einem Verlust führen könne. Er gibt an, dass er das Vertragswerkzeug nicht im Detail kenne und eine rechtliche Überprüfung notwendig sei. Er schlägt vor, Liegenschaften unter bestimmten Bedingungen in die Ausschreibung aufzunehmen oder herauszunehmen, insbesondere wenn es sich um Wohnblöcke mit nur wenigen vermieteten Wohnungen handele. Er sieht darin eine mögliche Option. Herr Dreyer erklärt wie zufrieden er mit der Arbeit der Wogewa ist und wird deshalb einer Kündigung nicht zustimmen.
Herr Fischer weist darauf hin, dass es bereits eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht gebe, die eindeutig sei. Er betont, dass die Informationen vorlägen und man sich darauf stützen könne. Er erwähnt, dass die Ausschreibungsunterlagen für das Wohnungswesen vorbereitet seien und dass diese im Ausschuss inhaltlich behandelt werden müssten. Er plädiert dafür, die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Herr Beckmann regt an zu prüfen, ob es möglich sei, Vertragsgegenstände, die nicht mehr existieren, wie beispielsweise verkaufte Gebäude, aus dem Vertrag herauszunehmen. Er schlägt vor, dies im Finanzausschuss weiter zu diskutieren, um eine Lösung zu finden, ohne den Gesamtbestand zu beeinträchtigen.
Herr Petzke bringt die Idee ein, einen Garagenverein zu gründen, und fragt, ob dies verwaltungstechnisch möglich sei. Herr Fischer erklärt, dass es sich hierbei um eine Verpachtung handeln würde und nicht um einen Kauf. Er erläutert, dass ein Pachtvertrag mit einem Verein abgeschlossen werden könnte, was eine übliche Vorgehensweise sei.
Herr Kagel stimmt zu, dass die Grundlage der Verträge klar definiert sein müsse. Er weist darauf hin, dass man in der Vergangenheit bereits zweimal ähnliche Themen durchgehen lassen habe und dass dies nun genauer geprüft werden müsse.
Herr Malow spricht die Möglichkeit an, aus einem Gemeinschaftsvertrag einzelvertragliche Regelungen für die beteiligten Gemeinden abzuleiten. Er merkt an, dass dies jedoch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen könnte. Er betont, dass die Angelegenheit im Finanzausschuss weiter vertieft werden solle.
Herr Beckmann und Herr Malow kommen überein, dass die Diskussion im Ausschuss fortgesetzt werden müsse, um offene Fragen zu klären.
