03.03.2026 - 8 Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grabowhöfe
- Datum:
- Di., 03.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jens Bürger
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Der Gemeindevertreter Herr Klähn zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an.
Herr Malow schlägt vor, die rechtliche Würdigung durch den Vorsitzenden des Raumplanungsverbands, Landrat Thomas Müller, vorzunehmen, um Unsicherheiten zu klären. Er regt an, den Antrag zurückzustellen und einen Termin mit dem Gremium zu vereinbaren, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Er schlägt vor, dass ein kleiner Kreis, bestehend aus Gemeindevertretern und dem leitenden Verwaltungsbeamten des Amts Seenlandschaft Waren, an einem Termin teilnimmt, um die Sachlage zu klären.
Er betont, dass die Öffentlichkeit weiterhin in den Prozess eingebunden werde und die Abstimmung in einer späteren Sitzung erfolgen werde.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Einwohnerantrag auf die nächste Gemeindevertretersitzung zu vertagen.
