29.04.2025 - 9 Beschaffung von elektrischer Energie für die HH...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V die Beschaffung von elektrischer Energie für gemeindliche Einrichtungen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung auf Amtsebene mittels einer elektronischen Vergabeplattform über einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Energieanbieter zu erteilen.

Der Bürgermeister und sein erster Stellvertreter werden ermächtigt, den gemeindlichen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter für die Lieferung von elektrischer Energie für die HHJ 2026/2027/2028 abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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