24.03.2025 - 8 Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funkti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Torgelow am See
- Datum:
- Mo., 24.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See.
Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.04.2025 gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:
Gemeindewehrführer: 200,00 € monatlich
Stellvertreter des Gemeindewehrführer: 100,00 € monatlich
Gerätewart: 50,00 € monatlich
Abstimmungsergebnis:
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gesetzliche Anzahl |
anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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7 |
5 |
5 |
0 |
0 |
Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren zwei Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nach erfolgter Beschlussfassung nimmt der Bürgermeister Herr Metz und der Gemeindevertreter Herr Baaken am Sitzungstisch Platz. Anschließend übernimmt der Bürgermeister wieder die Sitzungsleitung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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