15.07.2025 - 7 Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funkti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Wangelin
- Datum:
- Di., 15.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Wangelin.
Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.08.2025 gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:
Gemeindewehrführer: 200,00 € monatlich
stellv. Gemeindewehrführer: 100,00 € monatlich
Jugendwart: 75,00 € monatlich
Gerätewart: 75,00 € monatlich
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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