15.07.2025 - 7 Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funkti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Wangelin.

Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.08.2025 gezahlt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:

Gemeindewehrführer:                   200,00 € monatlich

stellv. Gemeindewehrführer:         100,00 € monatlich

Jugendwart:                                    75,00 € monatlich

Gerätewart:                                     75,00 € monatlich
 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage