17.06.2025 - 13 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 05 "Solarpa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kunstmann erläutert zum Satzungsbeschluss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

1. den als Anlage beigefügten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Solarpark Liepen“ (Anlage 1), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Die beigefügte Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt. Die beigefügten Anlagen 1 - 9 sind Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen (nach der Genehmigung); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

3. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben und deren Belange von der Planung berührt werden, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05 ist zur Genehmigung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gem. § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

   

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage