14.01.2025 - 6 Ausbau ländlicher Weg von Levenstorf nach Hinri...

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Wortprotokoll

  • Die Sachbearbeiterin Tiefbau des Amtes Seenlandschaft, Frau Meier zu Ummeln, gibt eine kurze Erläuterung zum aktuellen Stand der Maßnahme „Ausbau ländlicher Weg von Levenstorf nach Hinrichshagen“. Auf der am 04.07.2023 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung wurde festgelegt, dass die Gefahrenstellen dringend ausgebessert werden müssen. Für diese Stellen wurde eine Ausführungsplanung vom Planungsbüro erarbeitet. Der Antrag auf Genehmigung nach § 10 StrWG – M-V liegt beim Landkreis. Die Genehmigung wird voraussichtlich Mitte Februar erteilt, so dass die Vergabe der Bauleistung im März erfolgen kann. Der geplante Baubeginn ist im April. Die Bauzeit wird voraussichtlich 2 Monate betragen. Für diese Zeit wird die Straße vollgesperrt.

 

  • „Erneuerung des Überbaus der Brücke -  Mühlenweg Groß Gievitz“. Die Brücke wurde im Jahr 2000 erneuert. Im Jahr 2024 erfolgte die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 mit dem Ergebnis, dass die Standsicherheit des Überbaus der Brücke nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund erfolgte die Sperrung der Brücke. Um die Brücke wieder nutzen zu können, muss der Überbau der Brücke instandgesetzt oder erneuert werden. Mit Beschluss vom 05.11.2024 (Nr. 30/2024/39) wurde das Vergabeverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen eingeleitet. Es wurde auf Grundlage der HOAI 2021 ein Angebot eingereicht. Dieses Angebot übersteigt jedoch die angenommenen Kosten. Aus diesem Grund wird die Vergabe gemäß § 17 VOL/A (1) c aufgehoben.

Im Bauausschuss wurden Instantsetzungsmaßnahmen besprochen, die erhebliche Einsparung bedeuten. Frau Meier zu Ummeln merkt an, dass vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten ein Antrag auf Genehmigung nach § 10 StrWG – M-V beim LK MSE gestellt werden muss. Für die Antragsstellung sind prüffähige Unterlagen, wie Baubeschreibung, Lageplan, Konstruktionszeichnung, statische Berechnung sowie eine geprüfte Statik erforderlich. Herr Hartig als Bauausschussmitglied, erklärt sich bereit, sich um die Abarbeitung der erforderlichen Maßnahmen, in enger Absprache mit dem Amt, zu kümmern.