07.01.2025 - 18 Übertragung der mietrechtlichen Streitigkeiten ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Tempe zeigt ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergibt die Sitzungsleitung der Stellvertreterin und verlässt den Sitzungsraum.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klocksin billigt die Entscheidung der Anklamer bauen – wohnen – sanieren GmbH zur Mandatierung des Rechtsanwalts Velten Tempke von der Ludwig Braun Domrich Rechtsanwälte Partnergesellschaft im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Eintreibung der mietrechtlichen Ansprüche der Gemeinde Klocksin.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V ist ein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Bürgermeister Herr Tempke ist gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung nimmt der Bürgermeister am Sitzungstisch Platz und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

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