31.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister bittet die gewählten Gemeindevertreter sich von den Plätzen zu

erheben.

Per Eid verpflichtet er die Gemeindevertreter auf der Grundlage der Kommunalverfassung

des Landes M-V

- ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtender

Überzeugung auszuüben,

- zur Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung,

- zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen

Angelegenheiten.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass alle Gemeindevertretungsmitglieder und der

Bürgermeister erklären, dass sie einer gemeinsamen Zählgemeinschaft angehören. Die

Erklärung liegt der Verwaltung vor.