08.07.2024 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Klocksin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderung:

§ 5 Ausschüsse: Die Gemeinde bildet nur einen Haupt- und Finanzausschusses mit 7 Gemeindevertretern und bis zu 2 sachkundigen Einwohnern und einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 2 Gemeindevertretern und bis zu einem sachkundigen Einwohner.

§ 7 Aufwandsentschädigung: Bürgermeister 780,00 € und 1. und 2. Stellvertreter 20% bzw. 10% der Bürgermeisterentschädigung. Es wird kein monatlicher Sockelbetrag bezahlt. Das Sitzungsgeld beträgt 20,00 € und für den Ausschussvorsitzenden 30,00 €.

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuell gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die

 

Hauptsatzung der Gemeinde Klocksin

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000295&TOLFDNR=1006699&selfaction=print