09.07.2024 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Wangelin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen:

§5 Ausschüsse: Es wird ein Haupt- und Finanzausschuss gebildet mit 7 Gemeindevertretern und bis zu 6 sachkundigen Einwohnern/innen.

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuell gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die

 

Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Wangelin

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000292&TOLFDNR=1006767&selfaction=print