04.06.2024 - 8 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Büroleiter des Planungsbüros BAUKONZEPT erhält hierzu das Wort und erläutert das Vorhaben.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Solarpark Liepen“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 beschlossen. Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Solarpark Liepen“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-slw.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000273&TOLFDNR=1006588&selfaction=print