09.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin bittet die gewählten Gemeindevertreter sich von den Plätzen zu erheben. Per Eid verpflichtet sie die Gemeindevertreter auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes M-V - ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung auszuüben, - zur Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung, - zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.