05.11.2024 - 11 Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Kagel zeigt ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergibt die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und verlässt den Sitzungsraum.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Kargow.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

6

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V war ein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung betritt der Bürgermeister den Sitzungsraum, nimmt am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.

 

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