10.09.2024 - 14 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kargow
- Datum:
- Di., 10.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wortlaut des 2. Nachtrages (siehe gelb markiert + schräg gedruckt) zum städtebaulichen Vertrag mit der LGE vom 01.10.2020 und stimmt somit der Definition des Rückkaufpreises zu. Mit diesem Nachtrag wird aus Gründen der Rechtssicherheit, im beiderseitigen Interesse, der Rückübertragungskaufpreis genauer definiert (ohne absoluten Anspruch auf Vollständigkeit).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64 kB
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