10.09.2024 - 14 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wortlaut des 2. Nachtrages (siehe gelb markiert + schräg gedruckt) zum städtebaulichen Vertrag mit der LGE vom 01.10.2020 und stimmt somit der Definition des Rückkaufpreises zu. Mit diesem Nachtrag wird aus Gründen der Rechtssicherheit, im beiderseitigen Interesse, der Rückübertragungskaufpreis genauer definiert (ohne absoluten Anspruch auf Vollständigkeit).

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

6

1

1

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage