23.01.2024 - 13 zeitweiliger Sonderausschuss "Energie"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung i.V.m. § 36 der aktuell gültigen Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen zeitweiligen Sonderausschuss „Energie“ zu bilden.

Dieser Ausschuss ist gemäß § 5 Abs. (2) Satz 1 öffentlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

7

7

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.